Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geroldswil, im Januar 2000
1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
EDV Consulting Senn, nachfolgend «e.c.s» genannt, offeriert als Dienstleistungsanbieter ihren Kunden, nachfolgend «Kunden» genannt, im Informatikbereich ein breites Angebot an Dienstleistungen und Produkten. Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von e.c.s zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen e.c.s und Kunden, insbesondere für die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. BESTELLUNG, LIEFERUNG, ÜBERGABE DER PRODUKTE
Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z. B. per Mail, eShop) oder schriftlich (z. B. per Brief, Fax) erfolgen. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Bei sofortiger Lieferung/Abholung erfolgt keine Auftragsbestätigung. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller.
Die von e.c.s angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von e.c.s schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen e.c.s in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. e.c.s haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von e.c.s zurückzuführen ist.
Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die e.c.s keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist e.c.s berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
3. ABNAHME UND PRÜFUNG
Der Kunde ist verpflichtet, die von e.c.s gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, e.c.s schriftlich bekannt zu geben.
4. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. RÜCKSENDUNG VON PRODUKTE
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von e.c.s und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Für geöffnete Software ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
6. PREISE
Die Preise der Dienstleistungen und Produkte von e.c.s verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Sitz der e.c.s. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der e.c.s am zehnten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. e.c.s kann einen Verzugszins in Höhe von 10 % geltend machen.
8. VERRECHNUNG / RETENTIONSRECHT
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der e.c.s zu verrechnen.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Die von e.c.s gelieferten Produkte bleiben - solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum der e.c.s, bis e.c.s den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. e.c.s ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen e.c.s umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
10. DIENSTLEISTUNGEN
Die von e.c.s erbrachten Dienstleistungen sind in jedem Fall kostenpflichtig. Dies gilt für Arbeitsleistungen beim Kunden oder im Hause e.c.s. Durch den Kauf eines Produktes (Hardware, Software, Zubehör) hat der Kunde kein Anrecht auf Gratisdienstleistungen sofern dies nicht anderweitig mit e.c.s vereinbart wurde. Telefonische Unterstützung kann von e.c.s verrechnet werden sofern der Aufwand pro Tag den Viertel einer Stunde übersteigt. Für Offerten, die einen beratenden Charakter (Fachwissen gefordert) haben, kann e.c.s eine finanzielle Entschädigung fordern. Im Falle einer Bestellung wird dem Kunden je nach Grösse des Auftrages ein Teil der bezahlten Entschädigung gutgeschrieben.
11. GARANTIE
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d. h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass e.c.s keine genaue Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
11. GEHEIMHALTUNG
e.c.s verpflichtet sich, kundenspezifischen Tatsachen und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
12. DATENSCHUTZ
e.c.s verpflichtet sich, Daten von Kunden, die ihr bei der Aufgabenerfüllung zugänglich wurden, nicht zu kopieren oder in einer anderen Art sich selbst oder Aussenstehenden zugänglich zu machen.
13. HAFTUNG
e.c.s haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von e.c.s verursacht wurde. Für Hilfspersonen oder den von e.c.s beauftragten Dritten lehnt e.c.s jede Haftung ab. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
14. PATENTE UND ANDERE SCHUTZRECHTE
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde e.c.s schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. e.c.s wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet e.c.s gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
15. WIEDERAUSFUHR
Die von e.c.s verkauften Produkte unterliegen den US- und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde zur Zeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
16. SOFTWARE-PROGRAMME
Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend die von e.c.s gelieferten Software-Produkte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
17. GEBRAUCH VON EXTRANET
Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des EXTRANET erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von e.c.s weitergeben.
18. ÜBERTRAGUNG
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von e.c.s übertragen werden.
19. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
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